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Allgemeine GeschäftsbedingungeN

§ 1

AutoKurier Wecklein GmbH (AK) betreibt eine Vermittlungszentralefür eilige Kuriersendungen, Klein-transporte undLieferfahrten. Die Vermittlung der Transporte und die Transporteunterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in derjeweils geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichendeRegelungen getroffen werden. Von diesen AGB unddem HGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggeberswerden nur Vertragsbestandteil, wenn sie AKausdrücklich und schriftlich anerkennt. Bei internationalenBeförderungen mit Kraftfahrzeugen gelten die Bestimmungendes Übereinkommens über den Beförderungsvertrag iminternationalen Straßengüterverkehr (CMR), bei internationalenLufttransporten i. S. d. Abkommens zur Vereinheitlichungbestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalenLuftverkehr (Montrealer Übereinkommen MÜ).

§ 2

Die Beförderung erfolgt durch selbstständige Unternehmer(Kuriere), die mit AK vertraglich verbunden sind und die durchAK ausgewählt werden. AK behält sich das Recht vor, in dievermittelten Frachtverträge selbst einzutreten und die von ihrentgegengenommenen Aufträge auch an andere Frachtführer,Kuriere oder Unternehmen zu vermitteln. AK wirdlediglich als Vermittler des Transportvertrages zwischen demAuftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. AKstellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, dass dieDurchführung des Transportes auf Grundlage des HGB unddieser AGB erfolgt. Die Auswahl der beauftragten Kuriere undsonstigen Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes.

§ 3

Befördert werden können alle Kleinsendungen, die sich fürdie Beförderung mit Pkw, Pkw-Kombi, Transporter i. S. d.Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderungvon Personen ist ausgeschlossen. Auf Wunsch können auchWertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenständetransportiert werden, jedoch ist für diese Transportedie Haftung ausgeschlossen.

§ 4

Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung anden Kurier-Unternehmer sowie die Abholung und Ablieferungdes zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einenempfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggebernicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an denEmpfänger fordert, können alle Sendungen auch an anderePersonen ausgehändigt werden, die unter derEmpfängeradresse angetroffen werden. Ablieferquittungen,Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur nach ausdrücklichemAuftrag beim Empfänger angefordert.

§ 5

Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungenin einer für den Transport geeigneten Verpackung zuübergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet undnicht sachgerecht verpackte Sendungen werden aufWunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungenkeine Haftung übernommen, ausgenommen sind vorsätzlicheoder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verlust durch diebeauftragten Kuriere und Unternehmen.Jede Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressierensowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zukennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sindbei der Annahme des Transportgutes durch den Empfängersofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber AKschriftlich anzuzeigen; nicht sofort erkennbare Schäden undFehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestensjedoch innerhalb von sieben Tagen nach Annahmedes Gutes schriftlich gegenüber AK anzuzeigen. AllgemeineVorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht alsAnzeige von Schäden oder Fehlmengen. Das Fehlen vonAblieferungsquittungen nach Ziffer 4, Satz 3 ist binnen dreiTagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber AK geltend zumachen. Werden die in Abs. 2 und 3 genannten Fristen nichteingehalten, entfällt die Haftung für den Transport.

§ 6

Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt,sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnenTransportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Lieferterminewird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbartwird. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nichtnur telefonisch gegenüber der Vermittlungszentrale, sondernauch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigtwerden. Höhere Gewalt jeder Art (z.B. Wetterverhältnisse,Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus)oder fehlende oder mangelnde Dokumentation beider Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die denTransportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden AK bzw.den Unternehmer von jeder Laufzeitzusage.

§ 7

Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichenVereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsabschlussjeweils gültigen Preisempfehlungen von AK. Grundlageder Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachteLeistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderterVereinbarungen. Die Abrechnung durch AK erfolgt imAuftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen.Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Zahlt derAuftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kannAK für die zweite Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. EUR 5,00, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. EUR 10,00sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligenDiskontsatz der Bundesbank verlangen, es sei denn, derAuftraggeber weist nach, dass AK bzw. dem Kurier ein wesentlichgeringerer Zinsschaden entstanden ist. Die Geltendmachungeines weitergehenden Verzugsschadens bleibtunberührt. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen dieRechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung,schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist geltendie Rechnungen als anerkannt.

§ 8

Die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmendes HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.Unabhängig von bzw. ergänzend zur vorstehend beschriebenenHaftung gewährt AK für jeden Transport bei Verlustoder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahmebis zur Ablieferung eine Ersatzleistung 8,33 SZR je Kilogramm.

§ 9

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigungoder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständenberuht, die die beauftragten Kuriere und Unternehmenauch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und derenFolgen sie nicht abwenden konnten. Weitere Haftungs-ausschlüssenach § 427 HGB bleiben unberührt. Für Bruchschädenan Glas, Porzellan u.ä. bruchempfindlichen Gütern oderGeräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen; ausgenommensind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungendurch die beauftragten Kuriere und Unternehmen. TechnischeGeräte, Modelle und vergleichbare Güter müssensachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oderKartons mit ausreichender Innenverpackung verpacktwerden. Für Funktionsstörungen elektrischer oderelektronischer Geräte haften AK und die Kurierfahrer nur,wenn nachgewiesen wird, dass dieser Schaden auf unseremoder dem Verschulden unseres Erfüllungsgehilfen beruht. BeiFilmen, Disketten und anderen Datenträgern ist die Haftungauf den Materialwert beschränkt. Für Wertgegenstände,Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände wird nichtgehaftet.

§ 10

Der Vermittlungsauftrag und die vermittelten Transportaufträgeunterliegen ausschließlich dem Recht der BundesrepublikDeutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AK. Für alleaus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesemVertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlichder Gerichtsstand Würzburg vereinbart.

§ 11

Ansprüche gegen beauftragte Kuriere und Unternehmen, AKund Erfüllungsgehilfen von AK, gleich aus welchem Rechtsgrund,verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach dreiJahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit desAnspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, beiVerlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlusts.

§ 12

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültigeoder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mitihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.